da €65 a persona
Länge ca. 9 km
Höhenunterschied ca. 300m
Tage: Samstag und Montag
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Abfahrt von |
Abfahrtszeit |
Ankunft am |
Ankunftszeit |
1 dort - 31. März |
Livorno |
8.45 |
Gorgon |
10.00 |
Gorgon |
15.00 |
Livorno |
16.15 |
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1 apr – 31 mag |
Livorno |
8.45 |
Gorgon |
10.00 |
Gorgon |
17.00 |
Livorno |
18.15 |
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1. Juni – 30. September |
Livorno |
8.15 |
Gorgon |
9.30 |
Gorgon |
18.15 |
Livorno |
19.30 |
Technische Details des Ausflugs: einfache Wanderroute auf unbefestigten Straßen, ca. 10 km lang; durchschnittlicher Höhenunterschied 250 m; durchschnittliche Gehzeit 3h30'; Da sich die Insel vollständig in einem Gefängnis befindet, ist es NICHT möglich, sich während des Besuchs einzeln auf dem Territorium zu bewegen oder die Gruppe zu verlassen. Es ist NICHT möglich, Foto- und Videokameras oder Mobiltelefone an Bord zu bringen, diese werden vor der Ausschiffung abgeholt. Am Ende des Ausflugs besteht die Möglichkeit zum Baden. Für den Ausflug zu Fuß sind Turnschuhe Pflicht.
So läuft ein typischer Tag ab:
Möglichkeit zum Mittagessen:
Ritrovo al Porto Mediceo, Molo Elba (altre info saranno comunicate ai partecipanti 36h prima
Die Buchung erfolgt nach Zahlungseingang und korrekt eingegebenen Daten.
Eine Stornierung durch den Kunden kann ausschließlich per E-Mail an info@lascalaranda.com erfolgen und ist nur dann gültig, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Reisenden vor Reiseantritt, aus welchem Grund auch immer, auch unvorhergesehen und unerwartet, wird eine Vertragsstrafe erhoben. Die Höhe der Strafen beziffert sich wie folgt:
Namensänderung (Vertragsübertragung) innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Exkursion.
Die Einladung erfolgt 36 Stunden vor Abflug per WhatsApp. Bitte speichern Sie unseren telefonischen Kontakt und warten Sie nicht auf einen frühzeitigen Anruf.
Wir erinnern alle, die einen Besuch auf der Insel Gorgona buchen, daran, dass die Insel selbst ein Gefängnis ist und dass die Kontrollen, denen die persönlichen Daten der Teilnehmer unterzogen werden, von der Strafvollzugspolizei durchgeführt werden, mit dem Ziel, Personen zu identifizieren, gegen die eine Anklage anhängig ist und dass ihnen die Ausschiffung NICHT gestattet wird.
Obwohl die personenbezogenen Daten sofort nach Eingang an die Justizvollzugsanstalt übermittelt werden, teilt die zuständige Justizvollzugsanstalt eine Verweigerung der Ausschiffung nicht immer rechtzeitig mit, um die gebuchten, nicht aufgenommenen Personen durch andere Personen ersetzen zu können: in diesem Fall die Für den Besuch bereits gezahlte Beträge können NICHT zurückerstattet werden.
Aus diesem Grund laden wir alle Interessenten ein, sich umgehend zu informieren: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Name NICHT zur Ausschiffung zugelassen werden darf, wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Das Strafregister ist möglicherweise für die Zwecke von „SDI“-Kontrollen nicht relevant, die sich auf die „ INVESTIGATION SYSTEM “-DATENBANK beziehen, die ausschließlich den Polizeikräften zugänglich ist, nicht jedoch dem Gericht und der Rechtsabteilung, für die es NICHT möglich ist, es selbst in der Datenbank zu aktualisieren Im Falle einer Lösung wird das Gerichtsverfahren abgeschlossen. Für die Löschung aus dieser Datenbank ist ein schriftlicher Antrag mit R/R an den Polizeikommissar Ihres Wohnortes erforderlich.
Im Falle einer Ablehnung können Sie schnellstmöglich einen Ersatznamen angeben.